Aluminiumfenster24 – Georgios Stogiannis
Stand: Juni 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen
Aluminiumfenster24 – Georgios Stogiannis,
Rheinpromenade 4a,
40789 Monheim am Rhein
(im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden.
Kunden können sowohlVerbraucher als auchUnternehmer sein.
Der Anbieter verkauft maßgefertigte Aluminiumfenster, bietet individuelle Beratung und auf Wunsch einen professionellen Montageservice an. Die Leistungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger persönlicher Absprache und Angebotsannahme durch den Kunden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein individuelles Angebot des Anbieters schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) annimmt. Eine automatische Bestellung über die Website ist nicht möglich.
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt. Bei Verbrauchern werden Endpreise inkl. MwSt. angegeben. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und ggf. Montagekosten, sofern nicht anders vereinbart.
Die Lieferung erfolgt weltweit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Anbieter zur angemessenen Fristverlängerung.
Wir liefern ausschließlich Frei Ladekante, solange es sich nur um einen reinen Verkauf der Ware handelt. Reklamationen werden nur innerhalb 24 Stunden anerkannt (bei Handelsverkauf). Bitte überprüfen vor dem entladen die Ware auf Beschädigungen.
Sofern eine Montage durch die Firma Aluminiumfenster24 gebucht wurde, wird zwingend bei den meisten Fällen, wenn nicht anders angegeben durch den Anbieter ein Kran gesondert auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben. Diese Kosten werden eins zu eins separat in Rechnung gestellt. Selbstverständlich wird der Kunde vorher zur Kenntnis gesetzt. Ist der Kunde nicht bereit die Kosten eines Kranes separat zu akzeptieren, so ist es uns als Anbieter gestattet den weiteren Verlauf der Montage bzw. des Gewerkes zu stoppen und behalten uns das Recht vor, solange die Angelegenheit der Kostenübernahme geregelt wird, separate Kosten eines Baustopps und eventuelle Neuanfahrten separat in Rechnung zu stellen.
Sofern vereinbart, übernimmt der Anbieter die fachgerechte Montage der gelieferten Produkte. Der Kunde ist verpflichtet, für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle zu sorgen und notwendige Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen.
Im Montagepreis ist die technische Klärung, das Aufmaß und die Produktion
sowie Schnittzeichnungen der Elemente zur Freigabe durch den Kunden enthalten.
Die Montage und Abdichtung erfolgt nach den anerkannten Regeln
der Technik und beinhaltet lediglich eine Leibungsmontage.
Bodentiefe Elemente, die in Berührung mit stehendem Wasser
kommen können, müssen zwingend nachträglich von einem Abdichter bauseits abgedichtet werden.
Die Abdichtung der Fenster/Fassadenelemente erfolgt branchenüblich nur Schlagregendicht.
Die Erstellung einer Lüftungskonzeption nach DIN 1946-6 erfolgt
bauseits und ist weder Bestandteil dieses Auftrages, noch kann
dieses gegen Entgelt durch uns erstellt werden.
Montagepreise sind als Richtpreise zu verstehen und erst nach
technischer Klärung der Gegebenheiten bindend.
Der Einsatz von mechanischen Montagehilfen wie Kran oder Raupe
und dazugehöriger Glassauger ist im Preis nicht enthalten.
Hinweis Neubau:
Bei einem Neubau muss bauseits zwingend ein Meterriß
(Höhenstandsanzeige ab OKFF - 1m) vorhanden sein.
Die Zahlungsmodalitäten werdenindividuell mit dem Kunden vereinbart und im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren 12 Monate. Die Gewährleistung beginnt mit der Lieferung bzw. Abnahme der Leistung. Eine Gewährleistung ist nur dann bindend, wenn die bezeichneten Fenster und Türen eine regelmäßige mindestens jedoch 1mal im Jahr durch entsprechend geschultes Fachpersonal durchgeführte Wartung/Pflege und Inspektion der Elemente erhält deren Werthaltigkeit,Gebrauchstauglichkeit und Nutzungssicherheit gewährleistet werden kann.
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
Für alle Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sämtliche Elektroarbeiten ,d. h. das Verlegen der Elektroleitungen sowie das Setzen von Schaltern und das Anklemmen erfolgt bauseits durch eine zugelassene Elektrofirma.
Diese Kosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.
Die Gewährleistung auf Elektroteile beträgt 2 Jahre nach VOB/B.